Wer sind wir?

Wir sind eine Gruppe von Bürgern, die durch Erbschaft, Arbeit, erfolgreiches Unternehmertum oder Kapitalanlage zu einem Vermögen gekommen sind. Das heißt, dass jedeR UnterzeicherIn ein Gesamtvermögen in der Größenordnung von 500.000 Euro besitzt.

Wir haben uns zusammengetan, um die Politik aufzufordern, in der Finanz- und Wirtschaftskrise die Vermögenden stärker an den Lasten der Krise zu beteiligen.

Die Idee dazu entstand im Rahmen einer Tagung der Bewegungsstiftung. Die Bewegungsstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung, die seit 2002 soziale Bewegungen wie die Umwelt-, Friedens- und Menschenrechtsbewegung finanziell und durch Beratung fördert.

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Was fordern wir?

Wir fordern eine Vermögensabgabe ab einem Gesamtvermögen von 500.000 Euro. Die Höhe soll in den zwei Jahren nach Einführung der Vermögensabgabe jeweils fünf Prozent betragen. Als Vermögen zählen das Geldvermögen, Geschäftsvermögen sowie Immobilien etc. abzüglich möglicher Schulden. Für Betriebsvermögen soll ein höherer Freibetrag von 3 mio. Euro gelten.

Im Gegensatz zu einer Steuer kann und soll die Vermögensabgabe zweckgebunden erhoben werden. Die Einnahmen sollen in die Bereiche Ökologie, Bildung und Soziales investiert werden. Sie dürfen nicht zum Stopfen allgemeiner Haushaltslöcher gebraucht werden.

Beispiele für die von uns geforderten Investitionen sind die Förderung der energetischen Haussanierung, eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energiegewinnung, mehr Personal für Bildungs-, Gesund­heits- und Pflegeeinrichtungen sowie die Erhöhung der Transfereinkommen. All diese Maßnahmen setzen positive, unmittelbare und nachhaltige Konjunkturimpulse.

Personal (für Bildungs-, Gesund­heits- und Pflegeeinrichtungen) einzustellen und die Hartz-IV- und BaFöG-Sätze zu erhöhen, zieht Folgekosten nach sich. Deshalb fordern wir nach den 2 Jahren der Vermögensabgabe die Wiedereinführung der bis 1997 erhobenen Vermögensteuer.

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Ist man mit 500.000 Euro Vermögen schon reich? Die Grenze ist zu niedrig!

Diese Frage wird uns oft gestellt, oder eingewandt, dass eine Familie mit einem Einfamilienhaus und einigen Rücklagen leicht über der Grenze liege. Man muss aber genauer hinschauen. Erstens unterliegt nur der Teil des Vermögens der Abgabe, der 500.000 Euro überschreitet.

Bei eine Person mit einem Vermögen von z.B. 510.000 Euro sind das nur 10.000 Euro, davon insgesamt 10% sind 1.000 Euro. Zweitens gilt dieser Freibetrag von 500.000 pro Person und nicht pro Haushalt. Ein Ehepaar zahlt also erst auf Beträge über 1 mio. Euro die Vermögensabgabe. Für Kinder sollen niedrigere Freibeträge gelten, oder deren Vermögen wird dem ihrer Eltern zugerechnet.

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Zählen Pensionsansprüche oder eine Betriebsrente als Vermögen?

Hier muss man unterscheiden: Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Diese Ansprüche zählen nicht als Vermögen, denn ob die eingezahlten Beträge auch ausgezahlt werden, hängt hier auch von politischen bzw. demografischen Entwicklung ab. Anders etwa bei kapitalbasierten Lebensversicherungen. Diese zählen als Vermögen und unterliegen der Abgabe.

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Ich bin bzw. war als Selbständiger tätig und daher nicht gesetzlich rentenversichert. Im Alter lebe ich ausschließlich von meinen Rücklagen. Darauf eine Abgabe zu zahlen, wäre nicht fair.

Für diesen Fall gibt es in der konkreten Ausgestaltung der Vermögensabgabe die Möglichkeit, höhere Freibeträge einzuräumen. Fair wäre aus unserer Sicht, den Freibetrag von 500.000 Euro bei Selbständigen um den Betrag des kalkulatorischen Vermögenswertes eines durchschnittlichen gesetzlichen Rentenanspruchs einer Person gleichen Alters herauf zu setzen.

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Ist es nicht viel zu aufwändig, alle Vermögensarten, z.B. Schmuck, Einrichtungsgegenstände, Bilder einzeln zu bewerten und das alles nachzuprüfen?

Grundsätzlich gilt, dass Aufwand und Bewertung von Vermögenswerten kein unüberwindliches Hindernis darstellen. Das zeigt die Praxis der Erbschaftsteuerbemessung. Dieser Aufwand muss auch nicht jedes Jahr aufs Neue betrieben werden, weil man annehmen kann, dass Vermögensbestände sich nicht rapide ändern. Für Einrichtung und Schmuck können Freibeträge eingeführt werden (bei der Vermögensteuer, die bis 1996 erhoben wurde, lag der Freibetrag für Schmuck z.B. bei 10.000 DM). Für kostbare Kunstwerke kann etwa der Versicherungswert herangezogen werden.

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Wieso sehen Sie einen höheren Freibetrag von 3 mio. Euro für Betriebsvermögen vor?

Betriebsvermögen ist in der Regel nicht frei verfügbar. Es steckt in Anlagen und Material oder in Patentrechten. Daher könnte eine hohe Vermögensabgabe die Besitzer mittelständischer Firmen in Liquiditätsengpässe bringen oder diese anfälliger für feindliche Übernahmen machen. Um Arbeitsplätze zu sichern, sehen wir einen zusätzlichen Freibetrag von 3 mio. Euro pro Person für Betriebsvermögen vor. Eine Alternative wäre ein niedrigerer Satz der Vermögensabgabe auf solche Vermögen (z.B. 3%), oder eine niedrigere Bewertung dieser Vermögensbestandteile.

Zusätzlich besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Abgabeschuld zinslos zu stunden oder in Raten zu zahlen. Im Antrag muss begründet werden, dass anderenfalls eine wirtschaftliche Schieflage drohen würde.

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Das Kapital wird ins Ausland abwandern. Schon jetzt wohnen die Superreichen lieber in Monaco als in Deutschland.

Bei der Vermögensabgabe wäre maßgeblich nicht der Wohnort, sondern die Staatsangehörigkeit. Steuerflüchtende müssten also den deutschen Pass abgeben. Deutsche sind mit ihrem gesamten Weltvermögen abgabepflichtig, es sei denn, dieses Vermögen unterliegt in einem anderen Land bereits einer Steuer auf Vermögen. In diesen Fällen finden die bestehenden, bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. zwischen USA und Deutschland Anwendung. Sinnvollerweise werden dabei im Ausland gezahlte Vermögensteuern bei der deutschen Vermögensabgabe angerechnet.

Auch ausländische Anteilseigner deutscher Kapitalgesellschaften sollten zumindest einen Teil der Vermögensabgabe zahlen. Das ist möglich, denn man kann die Vermögensabgabe so ausgestalten, dass mit dem halben Prozentsatz diese juristischen Personen steuerpflichtig sind, mit der anderen Hälfte die natürlichen Personen, die Anteilseigner sind.

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Der Staat ist ineffizient, Politikern ist nicht zu trauen. Wieso geben Sie Ihr Geld nicht in eine Stiftung oder machen einen zweckgebundenen Fonds auf?

Viele der UnterzeichnerInnen sind philanthropisch tätig. Dennoch sehen wir den Staat in der Pflicht, eine gerechte Umverteilung zu organisieren und allen Bürgern bestimmte, grundlegende Leistungen bereitzustellen.

Man kann im Einzelnen viel am deutschen Staat (wie an jedem anderen Staat) aussetzen. Doch wir finden, dass private Initiativen keine Alternative zur demokratischen Legitimität der von uns allen gewählten Vertreter sind. Der Staat räumt solchem Engagement ohnehin schon Steuerprivilegien ein. Ohne den Weg über dem Staat kann nicht gesichert werden, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird und allen dient, anstatt in neue Opernhäuser, Tennisclubs und Eliteschulen zu wandern.

Zudem können die für ein Zukunftsinvestitionsprogramm erforderlichen Mittel allein dem Umfang nach nur aufgebracht werden, wenn die Abgabe von allen Vermögenden erhoben wird.

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Steuern können gar nicht vom Staat zweckgebunden erhoben werden, sie landen immer im großen Topf.

Das gilt für Steuern. Eine Abgabe fließt nicht in allgemeine Staatshaushalte und darf insofern nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern in anderen Gebieten verwandt werden. Da sie zeitlich begrenzt ist, ist die Gefahr gering, dass der Staat bisher finanzierte Leistungen auf den aus der Abgabe finanzierten Fonds überträgt. Hinsichtlich der in den Folgejahren vorgeschlagenen Vermögensteuer gilt das Argument nicht. Denn diese Steuer schlagen wir gerade vor, um die langfristige Finanzierung der Ausgaben zu sichern, die durch die Vermögensabgabe übernommen werden, z.B. der Personalkosten im Pflege-, Bildungs- und Erziehungsbereich, sowie der höheren Transfereinkommen.

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Reichtumsuhr

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ACP